Studie: Der Konsument 2020
Die wichtigsten Konsumtrends im Wandel der Zeit
Die neue Studie des Zukunftsinstituts „Konsument 2020“ beschreibt die zehn wichtigsten Konsumtrends im Wandel der Zeit. Es wird beleuchtet, wie die Konsum-Kultur künftig neue Wege zwischen Vernunft, Lust und Moral geht. Zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen müssen verstärkt die Sinne des Konsumenten ansprechen und dabei individuell, nachhaltig und situativ sein.
So beschreibt der Trend „Mood Manufacturing“, wie Menschen mittels Konsum gezielt auf ihre Stimmungslage einwirken. In Australien gibt es jetzt z.B. mit „A bottle of“ das erste „positive“ Mineralwasser. Auf den Etiketten der Flaschen stehen Botschaften, wie „Stärke“ oder „Liebe“. Diese soll der Konsument laut aussprechen, um sich in eine positive Stimmung zu bringen. Produkte werden zunehmend zu Problemlösern, die gezielt die unterschiedlichen Gefühle ansprechen.
Der Konsument 2020 wird nicht nur emotionaler, sondern auch kreativer und partizipativer. Der „How-to“-Trend verdeutlicht den Wissenshunger der Konsumenten, der mit dem Kauf des Produkts nicht gestillt ist. Konsumenten möchten künftig ganz genau verstehen, wie die „Dinge“ um sie herum funktionieren und wie sie sich neues Wissen aneignen können, um dieses weiterzugeben und weiterzuentwickeln.
Auch der Frage nach der LOHAS-Zukunft (Lifestyle of Health and Sustainability) wird im „Konsument 2020“ nachgegangen. Der erste Green-Hype ist vorbei, lautet das Fazit. Der Gut-Konsum geht jedoch weiter, die Konsumenten von morgen fordern weiterhin ethisch-korrekte Produkte ein.
So steht der Trend zum „Ich-Werte-Konsum“ keineswegs für ein Ende der Moralisierung der Märkte, sondern hebt den Gut-Konsum auf eine neue Ebene, auf der die Konsumenten künftig stärker nach einem persönlichen Vorteil suchen - sei es monetär oder durch eine aktivere und direktere Teilhabe am guten Projekt. Ein Beispiel: Unter dem Motto „Give a day, get a night“ räumt die Hotelgruppe Sage Hospitality (USA) einen 50-prozentigen Preisnachlass auf das Zimmer ein, wenn acht Stunden ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wurden.
Quelle: W&V, 03/2010


